Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz kommt

Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

Mit Hochdruck erarbeitet das Verkehrsministerium NRW das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz Nordrhein-Westfalen und den dazugehörigen Aktionsplan. Diverse Stakeholdergespräche haben bereits stattgefunden. Die Eckpunkte für das Gesetz sind bereits formuliert und derzeit laufen die Abstimmungsgespräche mit den Ressorts. Die Eckpunkte wiederum bilden die Grundlage für den Referentenentwurf, der bis Ende 202 vorliegen wird. Über die Homepage des Verkehrsministeriums erhaltet ihrEinblicke in die Präsentationen der Stakeholder Treffen mit über 30 Verbänden.

Für die AGFS und ihre Mitglieder haben Gesetz und Aktionsplan eine ganz besondere Bedeutung, wenn es darum geht, Kommunen fußgänger- und fahrradfreundlich zu machen. Deshalb war und ist die AGFS seit dem Start ein Fachpartner für das Verkehrsministerium. Sei es in aktiver Form bei den Stakeholder-Gesprächen, als Teilnehmer bei den Ressortgesprächen oder als maßgeblicher Verfasser des begleitenden Aktionsplans. Nicht zuletzt ist die AGFS seit geraumer Zeit dabei für und mit dem Gesetz Nahmobilität "neu zu denken." Eine der Kernaufgaben besteht z.B. danach, im Hinblick auf das 25% Ziel, d.h. den Radverkehr mehr als zu verdoppeln, eine neue Verkehrsinfrastruktur zu entwerfen, die diese Prozentsteigerung ermöglicht.

Die AGFS arbeitet in der ersten Reihe, wenn es um die Zukunft der (Nah-)Mobilität geht.

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